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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · Version 1.0


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen, die Manuel Heider, Im Steinig 9, 97877 Wertheim (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt.

(2) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Adressat dieser AGB. Verträge mit Verbrauchern werden nur im Einzelfall und mit gesonderter Vereinbarung geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


§ 2 Vertragsschluss, Angebot

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder textförmlichen Annahme eines konkreten Angebots durch den Auftraggeber zustande, spätestens jedoch mit Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.


§ 3 Leistungsumfang, Rechtsnatur

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen im Bereich KI-Software, Automation und IT-Architektur. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Die Leistungen werden grundsätzlich als Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein Werkerfolg im Sinne von §§ 631 ff. BGB wird nur geschuldet, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart und ein konkretes, abgrenzbares Werk benannt ist.

(3) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere keinen Umsatzanstieg, keine Conversion-Rate-Verbesserung und keine konkrete Reichweite).


§ 4 Vergütung, Zahlung, Verzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot ausgewiesenen Tagessatz, Stundensatz oder Pauschalbetrag. Reisezeiten gelten nach gesonderter Vereinbarung als Arbeitszeit; Reise- und Auslagenkosten werden nach Aufwand zusätzlich abgerechnet.

(2) Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Eine Änderung dieses Status wird dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.

(4) Bei länger laufenden Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugangsdaten, Dokumente und Mitarbeiterressourcen zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sichert dessen Erreichbarkeit zu üblichen Geschäftszeiten zu.

(3) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand wird nach Tages- bzw. Stundensatz zusätzlich vergütet.


§ 6 Termine, Verzug

(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als „verbindlich" gekennzeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um Richttermine.

(2) Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Störungen bei Drittanbietern (insbesondere Cloud-Diensten und KI-Plattformen) oder anderen unverschuldeten Hindernissen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.


§ 7 Nutzungsrechte, geistiges Eigentum

(1) Sämtliche urheber-, patent-, marken- und sonstigen Schutzrechte an Konzepten, Quellcode, Modellen, Prompts, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrags gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht ein. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vertraglichen Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine Konzepte, Methoden, Frameworks, Bibliotheken und Erfahrungswissen, die im Rahmen des Auftrags entstehen oder eingesetzt werden, auch für andere Auftraggeber wiederzuverwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen oder konkreten Arbeitsergebnisse des Auftraggebers offengelegt werden.

(4) Der Auftragnehmer darf den Namen des Auftraggebers sowie eine sachliche Projektbeschreibung als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.


§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus für fünf Jahre. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG bleiben zeitlich unbegrenzt geschützt.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag.


§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, insgesamt jedoch maximal auf den Auftragswert oder, bei laufenden Verträgen, auf das Honorar eines Quartals.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Geschäftsausfall ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für Inhalte und Empfehlungen, die KI-gestützt generiert wurden, besteht nur, soweit der Auftragnehmer die fachliche Plausibilitätsprüfung vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Arbeitsergebnisse vor produktivem Einsatz auf Richtigkeit zu prüfen.


§ 10 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Auswahl und Überwachung der Subunternehmer obliegt dem Auftragnehmer; dieser haftet für deren ordnungsgemäße Leistung wie für eigene Erfüllungsgehilfen.


§ 11 Vertragsdauer, Beendigung

(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Zahlung.

(2) Verträge über laufende Beratungs- oder Betriebsleistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in Wertheim. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Hinweis: Diese AGB sind ein anwaltlich vorzulegender Standard-Entwurf v1.0. Vor Verwendung im konkreten Einzelfall können individuelle Anpassungen erforderlich sein.

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